Start? Zuschuss!

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Das Bayerische Staatsministerium für Wirtschaft und Medien, Energie und Technologie startet in diesem Jahr einen neuen Innovationswettbewerb für neugegründete Unternehmen im Bereich Digitalisierung mit dem Titel „Start? Zuschuss!“. In zwei Bewerbungsphasen werden die jeweils 10 innovativsten Geschäftsideen ein Jahr lang mit einer Förderung von bis zu 3.000 € im Monat gefördert. Die Anmeldung erfolgt über ein Online Formular auf der Seite des Ministeriums.
Die erste Bewerbungsfrist endet am 15. Juli 2016 um 12 Uhr.

Förderempfänger

Antragsberechtigt sind neugegründete Unternehmen aus Bayern, die im Bereich der Digitalisierung tätig sind. Die Unternehmensgründung darf dabei maximal zwei Jahre zurückliegen. Eine Parallelförderung ist grundsätzlich möglich, solange die De-Minimis Grenze von 200.000 € innerhalb von 3 Jahren nicht überschritten wird und die gleichen förderfähigen Kosten nicht doppelt gefördert werden.

Fördergegenstand

Förderquote:       max. 50%
Fördersumme:    max. 3.000 €/Monat
Laufzeit:            1 Jahr

Gefördert werden die sogenannten Anlaufkosten, also die allgemeinen Kosten, die ein neugegründetes Unternehmen in seiner Anlaufzeit generiert. Konkret fallen darunter Ausgaben für Miete, Personal, Markteinführung und Forschung & Entwicklung. Die Fördersumme wird monatlich über einen Zeitraum von einem Jahr ausgezahlt; Berechnungsgrundlage sind die gesamten prognostizierten Kosten für dieses Jahr.

Bewerbungsverfahren

Die Bewerbung erfolgt über ein Online-Formular auf der Seite des bayerischen Wirtschaftsministeriums, über das man sich in zwei Bewerbungsphasen im Jahr bewerben kann. Die erste Phase geht von Mitte Mai bis Mitte Juli mit einem Förderbeginn am 1. Okotober. Die zweite Phase geht von Mitte November bis Mitte Januar des nächsten Jahres mit einem Förderbeginn am 1. April. Die eingereichten Anträge werden von einer Jury begutachten und die jeweils 10 innovativsten Geschäftsideen ausgewählt.

Die Projektskizze darf höchsten 10.000 Zeichen erfassen, es muss zudem ein Finanzplan für das kommende Jahr sowie ein Finanzplan für die kommenden fünf Jahre im PDF-Format eingereicht werden.

Quelle: Gründerland Bayern

Leitmarktwettbewerbe NRW

Im Rahmen des Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE), hat das Land NRW seine Förderschwerpunkte als Leitmärkte ausgewählt und stellt per Wettbewerbsverfahren Fördermittel für besonders innovative und zukunftsträchtige Vorhaben zur Verfügung. Die Idee der Leitmärkte sieht vor, dass sich jede Region auf die für sie zentralen und zukunftsfähigen Branchen konzentriert, um langfristig wettbewerbsfähig aufgestellt zu sein.

Die ersten zwei Runden der Leitmarktwettbewerbe sind bereits Ende Juni diesen Jahres abgeschlossen, da jedoch davon ausgegangen werden kann, dass dieses Programm verlängert wird, werden im Folgenden die Grundlagen des Wettbewerbs vorgestellt.

1. Leitmärkte

In NRW werden Wettbewerbe in folgenden acht Leitmärkten durchgeführt:

  • Medien- und Kreativwirtschaft
  • Energie- und Umweltwirtschaft
  • Neue Werkstoffe
  • Gesundheit
  • Anlagen- und Maschinenbau/ Produktionstechnik
  • Mobilität und Logistik
  • Life Science
  • Informations- und Kommunikationswirtschaft (IKT)

2. Teilnahme

Die Einreichungsfrist variiert von Leitmarkt zu Leitmarkt, die Bewertungsphase nimmt jedoch in allen Bereichen etwa 8 Wochen in Anspruch. Teilnahmeberechtigt sind Unternehmen aller Größeklassen, Hochschulen, Forschungseinrichtungen sowie kulturelle Einrichtungen. KMU´s u/o Verbundvorhaben werden vorrangig gefördert.

Für eine Teilnahme am Wettbewerb gelten folgende Voraussetzungen:

  • Die Entwicklung muss mittel- bis langfristig marktorientiert erfolgen
  • Das jeweilige Vorhaben muss thematisch, zeitlich und finanziell abgrenzbar sein und darf mit Ausnahme von Vorplanungen sowie Marktanalysen noch nicht begonnen worden sein.
  • Die Gesamtfinanzierung muss unter Einbeziehung der Eigenbeteiligung nachweislich gesichert sein.
  • Das Projekt muss in Nordrhein-Westfalen durchgeführt und vorwiegend verwertet werden.
  • Die Projektlaufzeit sollte 36 Monate nicht überschreiten.

Zudem sollten sich Antragssteller auf das Operationale Programm NRWs für die EFRE Förderung, sowie NRW-Innovationsstrategie beziehen.

3. Bewertungsverfahren

Das Bewertungsverfahren erfolgt anhand eines gewichteten Punktesystems mit zehn Kriterien. Die genaue Einteilung variiert auch hier von Leitmarkt zu Leitmarkt. Nachfolgend das Beispiel IKT:

  1. Beitrag zur NRW-Innovationsstrategie – Entwicklung Leitmarkt (10%)
  2. Beitrag zur NRW-Innovationsstrategie – Gesellschaftliche Herausforderungen (10%)
  3. Innovationsgehalt (15%)
  4. Wirtschaftliches Anwendungspotential (15%)
  5. Wissens- und Technologietransfer (10%)
  6. Qualität der Wertschöpfungskette (10%)
  7. Kooperations- und Vernetzungspotential (10%)
  8. Nationale und internationale Wettbewerbsfähigkeit (10%)
  9. Nachhaltige Entwicklung (5%)
  10. Gleichstellung von Frauen und Männern und Beitrag zur Nichtdiskriminierung einzelner Gruppen (5%)

Die Bewertung erfolgt durch ein unabhängiges Gutachtergremium.

4. Förderquote

Der finanzielle Zuschuss beträgt für Unternehmen mit

  • 1 bis 9 Mitarbeiter und einer Umsatz- u/o Bilanzsumme bis 2 Mio. € → bis zu 80 %
  • 10 bis 49 Mitarbeiter und einer Umsatz- u/o Bilanzsumme bis 10 Mio. € → bis zu 70 %
  • mit mehr als 49 Mitarbeiter → bis zu 50 %

Für Hochschulen und Forschungseinrichtungen, welche das Projekt im nicht wirtschaftlichen Bereich durchführen, beträgt der finanzielle Zuschuss bis zu 90 % der förderfähigen Gesamtausgaben des einzelnen Projektes.

Diese Förderquoten gelten mit folgender Einschränkung:

Die Höchstsätze gelten lediglich für die Fälle, bei denen der Unionsrahmen für staatliche Beihilfen bzw. die Richtlinien des Landes NRW diese oder sogar höhere Sätze zulassen. Sollten Unionsrahmen oder NRW-Richtlinien aufgrund der speziellen Art des Vorhabens nur niedrigere Fördersätze erlauben, so sind diese als Höchstgrenzen anzusetzen.

Quelle: Leitmarktargentur.NRW

KMU-Instrument 2016/17

Mit dem Start ins neue Jahr endet das EU-Arbeitsprogramm 2014/15 für das Horizon 2020 Förderprogramm. Dieser Artikel beleuchtet die wichtigsten Änderungen und Entwicklungen im neuen Arbeitsprogramm 2016/17 für das KMU-Instrument. Am Schluss werden die bisherigen Ergebnisse für die größten europäischen Länder in den Schlüsselindustrien IKT, Gesundheit und Energie verglichen.

Stichtage

Vorab zur Warnung und Erinnerung der Hinweis, dass sich die Stichtage zur Einreichung der Anträge verändert haben. Nach wie vor gibt es vier Stichtage im Jahr, jedoch wurden die Daten vorverlegt. Des Weiteren gibt es für Phase 1 und Phase 2 nun unterschiedliche Stichtage.

Tabelle Stichtage

Fördersummen

Die gesamte Fördersumme für das KMU-Instrument beläuft sich auf 353,4 Mio€ für 2016 sowie 386,26 Mio€ für 2017. Zum Vergleich: 2015 betrugt das gesamte Budget noch 259,87 Mio€, das Budget wird also um ganze 36% ansteigen. Gute Nachrichten, denn da sich an den Fördersummen für einzelne Projekte nichts ändert, steigt somit die Anzahl der förderbaren Projekte insgesamt. Die Chance einen Antrag in den nächsten zwei Jahren durchzubringen steigt somit zunächst.

Tabelle Fördersumme

Themen

Die Mehrheit der Themen bleibt unverändert und die Fördersumme sowie die Anzahl der voraussichtlich geförderten Projekte steigen proportional zur gesamten Fördersumme. Das einzige Thema, an dem größere Änderungen vorgenommen werden, ist das Thema Gesundheit, das sich in zwei Unterthemen aufteilt und dessen Budget im Vergleich zu 2015 als einziges weitestgehend konstant bleibt. Eine überproportionale Erhöhung des Budgets gibt es für die Themenbereiche Biotechnologie, Blue Oceans (vorher Blue Growth) und Sicherheit, für die die Budgets verdoppelt, im Falle der Biotechnologie sogar verdreifacht werden. Sie gehören dennoch weiterhin zu den kleineren, spezialisierteren Themengebieten.

Für die Schlüsselthemen IKT & Energie gibt es im Arbeitsprogramm nur wenige Änderungen. Die Anforderungen bleiben weitestgehend gleich, nur die Fördersummen steigen proportional zur Gesamtsumme. Anders ist dies im Bereich Gesundheit, was im Folgenden erläutert werden soll.

Schlüsselthema Gesundheit

Das Thema Gesundheit wird im Arbeitsprogramm 2016/17 von zwei Calls abgedeckt. SMEInst-05-2016-2017 & SMEInst-06-2016-2017.

Ersterer fördert Zelltechnologien in medizinischen Anwendungen sowie das Thema aus den letzten Jahren, die klinische Validierung von Biomarkern, das bis Anfang 2017 langsam auslaufen soll. Laut Informationen der NKS-KMU werden für das Thema Biomarker nur Phase-2 Anträge zum 18.01.2017 angenommen unter der Voraussetzung, dass ein abgeschossenes Phase-1-Projekt für den Call PHC-12-2014/15 nachgewiesen werden kann.

Anträge zum Thema Zelltechnologien können wie gewohnt jederzeit eingereicht werden. Unter das Theme Zelltechnologien fallen Zellherstellung (Kulturen, Multiplikation, Aufskalierung und Automatisierung), Aufbewahrung, Banking und Transport, Identifizierung, Zellsortierung und Lieferung, Bilderfassung, Beobachtung, Prozess- und Qualitätskontrolle, Gentechnik und Genbearbeitung sowie Produktion von therapeutischen Biomolekülen. Zu den medizinischen Anwendungsfeldern gehören Diagnostik und Biosensoren, Zell und Gentherapie, Gewebezüchtung, bio-artifizielle Organe, Hämatologie, Immuntherapie, Impfstoff und Antikörperproduktion, prädiktive Toxikologie, synthetische Biologie sowie Modellierung und Entwicklung von Krankheitsverläufen.
Für diesen Call stellt die EU 35 Mio€ 2016 sowie 45 Mio€ 2017 zur Verfügung. Bei forschungsintensiven Projekten beträgt die Förderquote nach wie vor 100%.

Der zweite Call behandelt die beschleunigte Markteinführung von IKT Lösungen im Bereich Gesundheit, Wohlbefinden und „gutes Altern“. Der Fokus liegt auf sogenannten „eHealth“ Projekten, die Lösungen sowohl für Konsumenten als auch für Gesundheitsinstitutionen bieten, basierend auf moderner Informations- und Kommunikationstechnik (IKT) und mit dem Ziel Pflege und Behandlung nachhaltig zu verbessern. Besonders interessant ist hier der Bereich der Telemedizin, also die Behandlung und Diagnose bei Überwindung einer räumlichen oder zeitlichen Distanz, was u.a. die Pflege zuhause umfassend erleichtern könnte.
Die EU stellt für diesen Call 18 Mio € 2016 sowie 12,5 Mio € 2017 zur Verfügung.

Geförderte Projekte

Nun ein Rückblick auf bereits geförderte Projekte im Rahmen des KMU-Instruments in den Schlüsselbereichen Energie, Gesundheit und IKT. Auffällig ist, dass besonders viele Anträge aus Italien und Spanien gefördert werden. Man kann jedoch nicht von einer Bevorzugung sprechen, da die gefördeten Anträge in etwa proportional zu den eingereichten Anträgen sind; aus Italien und Spanien kamen nämlich auch die meisten Einreichungen. Demgegenüber steht, dass vor allem in Phase 2 Anträge aus den wirtschaftlich stärkeren Ländern wie Deutschland und Großbritannien gefördert wurden, obwohl aus diesen Ländern weniger Anträge eingreicht wurden. Zudem lassen sich einige Schwerpunkte bei den Ländern feststellen. Während Deutschland zum Beispiel stärker auf den Gesundheitssektor konzentriert ist, sind Italien und Spanien besonders häufig im Energiesektor vertreten. Frankeich und Großbritannien haben besonders viele IKT-Projekte.

Geförderte Projekte

Quellen: EU Participant Portal | NKS-KMU

Förderung Niedrigschwellige Innovationen in NDS

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Die NBank, als Innovations- und Förderbank des Landes Niedersachsen, stellt zur Zeit eine Förderung von KMU und Handwerk für niedrigschwellige Innovationen bereit. Als Teil des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) werden anwendungsnahe, niedrigschwellige Entwicklungen mit einem Zuschuss bis zu 35% und maximal 100.000€ gefördert. Ziel der geförderten Maßnahmen sind Einzelvorhaben zur Verbesserung von Produkten, Produktionsverfahren, Dienstleistungen sowie neue betriebliche Ablaufs- und Organisationsformen sein.

Konkret förderfähig sind eigene Entwicklungsarbeiten bei der Skalierung oder Anpassung bestehender Produkte und Fertigungsverfahren, die Entwicklung und Umsetzung von Prozess- und Organisationsinnovationen sowie anteilige Ausgaben für die Anmeldung und Validierung von Patenten und gewerblichen Schutzrechten. Desweiteren auch Maßnahmen zur Markteinführung.

Zuschussfähige Kosten sind Personalausgaben, Fremdausgaben, anteilige Investitionsausgaben und sonstige Sachausgaben. Ausgaben für Fremdleistungen und Innovationsausgaben dürfen jeweils nicht über 50% der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben ausmachen. Maßnahmen zur Markteinführung können mit maximal 50.000 € berücksichtigt werden. Eine Doppelförderung mit Mitteln aus anderen öffentlichen Föderhilfen ist ausgeschlossen.

Voraussetzungen

  • Das Einzelvorhaben muss in Niedersachsen durchgeführt werden und das durchführende Unternehmen muss eine Betriebsstätte in Niedersachsen haben.
  • Das Unternehmen darf keine derselben Richtlinie folgenden Förderprogramme durchführen.
  • Das Vorhaben darf noch nicht begonnen worden sein
  • Das Vorhaben muss ich in einem der folgenden Bereiche bewegen (RIS3-Strategie)
    • Mobilitätswirtschaft
    • Gesundheits- und Sozialwirtschaft
    • Energiewirtschaft
    • Land- und Ernährungswirtschaft
    • Digitale- und Kreativwirtschaft
    • Neue Materialien und Produktionstechnik
    • Maritime Wirtschaft
  • Die Gesamtfinanzierung muss gesichert sein.

Registrierung und Anmeldung des Förderantrags erfolgt online, im Kundenportal der NBank. Alle benötigten Dokumente und Antragsformulare müssen zusätzlich im Original eingesendet werden. Für Unternehmen, die mit der Erstellung von Förderanträgen nicht vertraut sind, sollte die Einbindung von Fördermittelexperten in Betracht gezogen werden. Ausgaben für Beratungsleistungen können als Fremdausgaben bezuschusst werden.

Weitere Informationen finden sich auf der Website der NBank.

Europäischer Fonds für regionale Entwicklung (EFRE)

Der Europäische Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) ist ein wichtiges EU-Strukturprogramm zur Unterstützung von Regionen mit Entwicklungsrückstand und Strukturproblemen. Ziel ist es den Aufholprozess dieser Regionen zu unterstützen und eine EU-weite Angleichung auf hohem Niveau zu erreichen. Der EFRE finanziert vor allem Investitionen zur Stärkung der betrieblichen Wettbewerbsfähigkeit und Schaffung von Arbeitsplätzen in kleinen und mittleren Unternehmen und auch Maßnahmen, die der Energieeffizienz, der Forschung und technologischen Entwicklung sowie zum Schutz der Umwelt dienen.

Quelle: BMWI

ZIM-Anträge wieder ab dem 15. Mai 2015 möglich

Das BMWi hat vor einigen Tagen bekanntgegeben, dass ab dem 15. Mai 2015 wieder ZIM-Anträge eingereicht werden können. Wer der neue Projektträger für die Antragseinreichung wird, steht noch nicht fest. Dies wird ebenfalls in Kürze bekanntgegeben. Alle aktuellen Meldungen zum Thema sowie der Entwurf der Richtlinie und weitere Antragsunterlagen finden Sie hier.

Quelle: ZIM – Zentrales Innovationsprogramm Mittelstand des BMWi

KMU Instrument

KMU Instrument | Horizon 2020 | Fördermittel | Innovationsmanager Deutschland

Das KMU-Instrument ist ein Förderinstrument aus dem neuen Rahmenprogramm Horizon 2020 der europäischen Union. Hiermit werden gezielt kleinere und mittlere Unternehmen (KMU nach EU-Definition) mit innovativen und wachstumsorientierten Ideen mit europäischer bzw. internationaler Ausrichtung gefördert.

Das KMU-Instrument hat parallele Ansätze zum Zentralen Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM) auf Bundesebene. Jedoch werden hier auch nicht-technologische Ansätzen wie beispielsweise Ideen mit betriebswirtschaftlichem Charakter, soziale Innovationen oder Innovationen im Dienstleistungssektor bezuschusst. Auch wenn derartige Innovationen bei ZIM nicht generell ausgeschlossen werden, so stehen doch die Entwicklung von technischen Produkten (Hardware) / Verfahren / Dienstleistungen im Mittelpunkt.

Für Anträge zum KMU-Instrument muss die Idee jedoch zu den Ausschreibungsthemen des ersten Arbeitsprogrammes 2014 bis 2015 als auch zukünftigen Arbeitsprogrammen passen.

Hier geht´s zu den aktuelle Ausschreibungsthemen der NKS

Projekte können entweder einzeln (mono) oder im Verbund (multi) gefördert werden. Hierfür sind ausschließlich gewinnorientierte kleine und mittlere Unternehmen antragsberechtigt. Für Beteiligungen von Forschungsdienstleister aus anderen Organisationstypen ist einerseits eine gute Begründung notwendig und andererseits können diese nur als Unterauftragnehmer eingebunden werden.

Die KMU-Förderung gliedert sich in drei Phasen, wobei nur für Phase 1 und 2 Fördergelder beantragt werden können. Für Phase 1 und 2 müssen vor Projektstart bereits Forschungsergebnisse und ein Demonstrator vorliegen. Eine Ausnahme bildet der Bereich Gesundheit. In Phase 3 wird die Kommerzialisierung der Produkte über indirekte Unterstützung gefördert und es gibt keine direkten Fördergelder. Wenn auch nicht notwendig, so ist es hilfreich, alle Phasen des KMU-Instruments zu durchlaufen.

Phase 1: Machbarkeit und Durchführbarkeit

Hier wird die Idee bis zum Konzept entwickelt und auf ökonomische und ggf. technische Machbarkeit geprüft. Diese Phase wird pauschal mit 50.000 EUR bezuschusst und der Antrag inkl. Businessplan (Fließtext) umfasst 10 Seiten. Über maximal 6 Monaten soll in einer Machbarkeitsstudie die Realisierbarkeit des angestrebten Produktes, Verfahren oder Dienstleistung auf eine mittelfristige Kommerzialisierung überprüft werden. Das Ergebnis ist ein konkreter Businessplan als Grundlage für Phase 2.

Phase 2: Umsetzung

In Phase 2 wird die Idee ausgehend vom Konzept zur Marktreife entwickelt. Die Förderhöhe beträgt zwischen 500.000 EUR und 2,5 Mio. EUR bei einer Förderquote von i.d.R. 70%. Auch hier bildet der Bereich Gesundheit mit einer Quote von 100% eine Ausnahme. Innerhalb von 12 bis 24 Monaten sollen die Innovationsmaßnahmen über Demonstrationen, Testings, Prototypen oder auch Pilotmaßnahmen komplettiert und marktreif entwickelt werden. Das Ergebnis ist ein fertiges Produkt / Verfahren oder eine Dienstleistung sowie ein weiterentwickelter Businessplan für Phase 3.

Phase 3: Markteinführung

Die wettbewerbliche Kommerzialisierung der Innovationsidee erfolgt schließlich in Phase 3. Wie bereits erwähnt gibt es in Phase 3 keine direkten Fördergelder. Vielmehr erfolgt die Unterstützung in Form von interdisziplinären Maßnahmen für beispielsweise weitere externe Dienstleistungen zur Markteinführung oder Unterstützung für den Zugang zu Risikofinanzierungen.

Die Einreichung der Anträge erfolgt online und themenoffen. Zudem müssen keine Fristen eingehalten werden. Jedoch gibt es Stichtage der Bewertungskommission, an denen die Projekte auf Exzellenz, Auswirkungen und Qualität geprüft werden. Die Anträge sollten also einige Wochen vor den Stichtagen beim Projektträger eingehen. Im Fokus der Bewertungskommission stehen insbesondere folgende Aspekte:

  • Europäischer Mehrwert / Nachhaltigkeitsgrad
  • Alleinstellungsmerkmal (USP) / Wachstumspotential
  • Innovationspotential für europäische Märkte

Fazit:

Mit dem KMU-Instrument stellt die EU ein höchst flexibles Fördermittelprogramm für kleine und mittlere Unternehmen mit innovativer Ausrichtung bereit. Dies ist gerade für kapitalintensive Vorhaben ein hervorragendes Instrument zur Risikominimierung der Entwicklungen auf ökonomischer und technischer Seite. Darüber hinaus bekommen KMU die Möglichkeit alle Entwicklungsschritte über externe Dienstleistungen abzusichern und zu fundieren. Jedoch sollten KMU beachten, dass 30% des Gesamtkapitalbedarfs über den Cashflow bzw. Eigenkapital des Unternehmens dargestellt werden müssen. Bei einem Zuschuss von 500.000 EUR in Phase 2 sind das immerhin 215.000 EUR.

Weitere Informationen erhalten Sie bei unserem Netzwerkpartner Innomago oder bei der nationalen Kontaktstelle des BMWi.