Start? Zuschuss!

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Das Bayerische Staatsministerium für Wirtschaft und Medien, Energie und Technologie startet in diesem Jahr einen neuen Innovationswettbewerb für neugegründete Unternehmen im Bereich Digitalisierung mit dem Titel „Start? Zuschuss!“. In zwei Bewerbungsphasen werden die jeweils 10 innovativsten Geschäftsideen ein Jahr lang mit einer Förderung von bis zu 3.000 € im Monat gefördert. Die Anmeldung erfolgt über ein Online Formular auf der Seite des Ministeriums.
Die erste Bewerbungsfrist endet am 15. Juli 2016 um 12 Uhr.

Förderempfänger

Antragsberechtigt sind neugegründete Unternehmen aus Bayern, die im Bereich der Digitalisierung tätig sind. Die Unternehmensgründung darf dabei maximal zwei Jahre zurückliegen. Eine Parallelförderung ist grundsätzlich möglich, solange die De-Minimis Grenze von 200.000 € innerhalb von 3 Jahren nicht überschritten wird und die gleichen förderfähigen Kosten nicht doppelt gefördert werden.

Fördergegenstand

Förderquote:       max. 50%
Fördersumme:    max. 3.000 €/Monat
Laufzeit:            1 Jahr

Gefördert werden die sogenannten Anlaufkosten, also die allgemeinen Kosten, die ein neugegründetes Unternehmen in seiner Anlaufzeit generiert. Konkret fallen darunter Ausgaben für Miete, Personal, Markteinführung und Forschung & Entwicklung. Die Fördersumme wird monatlich über einen Zeitraum von einem Jahr ausgezahlt; Berechnungsgrundlage sind die gesamten prognostizierten Kosten für dieses Jahr.

Bewerbungsverfahren

Die Bewerbung erfolgt über ein Online-Formular auf der Seite des bayerischen Wirtschaftsministeriums, über das man sich in zwei Bewerbungsphasen im Jahr bewerben kann. Die erste Phase geht von Mitte Mai bis Mitte Juli mit einem Förderbeginn am 1. Okotober. Die zweite Phase geht von Mitte November bis Mitte Januar des nächsten Jahres mit einem Förderbeginn am 1. April. Die eingereichten Anträge werden von einer Jury begutachten und die jeweils 10 innovativsten Geschäftsideen ausgewählt.

Die Projektskizze darf höchsten 10.000 Zeichen erfassen, es muss zudem ein Finanzplan für das kommende Jahr sowie ein Finanzplan für die kommenden fünf Jahre im PDF-Format eingereicht werden.

Quelle: Gründerland Bayern

Leitmarktwettbewerbe NRW | LifeSciences

Leitmarktwettbewerb NRW - LifeSciences | Fördermittel | Innovationsmanager Deutschland

Als Teil der Leitmarktwettbewerbe NRW können im Bereich LifeSciences bis zum 21. Juni 2016 Vorhaben eingereicht werden. Die Auswahlrunde findet im September 2016 statt und möglicher Förderbeginn ist frühestens März 2017.

Die Leitmarktwettbewerbe werden mit großer Wahrscheinlichkeit und leichten Anpassungen verlängert, worüber wir hier sofort berichten werden.

1. Schwerpunkte

  • Diagnostik, Therapie und Prävention in der (bio-)medizinischen Forschung und Versorgung
    Herz-Kreislauf- und Atemwegserkrankungen, Krebs, Diabetes und Demenz als Krankheiten mit hoher Komplexität und vielfältigen Entstehungfaktoren, die große gesellschaftliche Schäden verursachen. Anwendungsorientierte Forschung.
  • Forschungsintensive Medizintechnologien
    Medizintechnik als interdisziplinäres Feld in Wissenschaft und Wirtschaft. Individuelle Anpassungsfähigkeit medizintechnischer Systeme durch Einbeziehung von forschungsintensiven Technologien zur medizinischen Bildgebung, Big Data oder Implantaten.
  • Lebensmittelanalytik- und Sicherheit
    Moderne lebenswissenschaftliche Methoden bei der Analyse von Lebensmitteln und der Gewährleistung von Qualität- und Sicherheitsstandards. Die Nutzung von bioanalytischen Methoden und Nachweis von gentechnisch veränderten Organismus sowie der Nährstoffzusammensetzung der Nahrungs- und Futtermittel.
  • Integration von Medizintechnologien in System- und Versorgungslösungen
    Vernetzung von Medizin, Technik und Versorugung. Sektorübergreifende Lösungen unter Einsatz von IT-Schnittstellen und die Überführung von wissenschaftlichen Ergebnissen unter Berücksichtigung der Umsetzungs- und Verbreitungsperspektive.
  • Erhalt und Verbesserung der Lebensqualität und der sozialen Teilhabe
    „Gesundes Leben“. Entwicklung neuartiger Produkte und Dienstleistungen zur Förderung der Gesundheit, Vermeidung von Pflegebedarfen sowie Entwickung technischer Unterstützungssysteme zur Verbesserung von Präventionsmaßnahmen.

2. Besondere Bewertungskriterien

  • Nutzen für Patientinnen und Patienten und Gesellschaft
    Qualitative Verbesserung der Gesundheitsversorgung für den Einzelnen und die Gesellschaft. Beitrag zu gesellschaftlichen Herausforderungen.
  • Exzellenz der Forschungs- und Entwicklungsarbeiten unter Berücksichtigung eines transdisziplinären Ansatzes
    Intergrierender Ansatz bei Forschung und Entwicklng. Kooperation über die gesamte Wertschöpfungskette und transdisziplinäre Komponenten. Potential zum Transfer entlang der Wertschöpfungskette.
  • Erschließung bzw. Nutzung „neuer Wertschöpfungsketten“ im Sinne einer „Smart Specialisation“
    Querschnittscharakter und Anwendungspotential von Lebenswissenschaften. Systemische Lösungen zur Überwindung von Innovationsbarrieren. Ewartete Auswirkungen auf die Bildung.

Quelle: Leitmarktagentur NRW

Leitmarktwettbewerbe NRW | IKT

Leitmarktwettbewerb NRW - IKT | Fördermittel | Innovationsmanager Deutschland

Als Teil der Leitmarktwettbewerbe NRW können in Bereich IKT bis zum 30. Juni 2016 Vorhaben eingereicht werden. Die Auswahlrunde findet im Oktober 2016 statt und möglicher Förderbeginn ist frühestens April 2017.

Die Leitmarktwettbewerbe werden mit großer Wahrscheinlichkeit und leichten Anpassungen verlängert, worüber wir hier sofort berichten werden.

1. Schwerpunkte

Die IKT-Branche gehört zu den stärksten Leitmärkten in NRW. Insbesondere der Übergang zur Industrie 4.0 erfordert umfassende IKT-Kompetenzen, um NRW als Industriestandort zu erhalten. So gut wie keine Unternehmung kommt ganz ohne IKT-Maßnahmen aus und die Digitalisierung der Wirtschaft nimmt stetig zu. Um diesen Trend gerecht zu werden konzentriert sich der Leitmarktwettbewerb auf folgende vier Themenbereiche:

  • IKT für Cyber Physical Systems (CPS)
    CPS bezeichnet das Zusammenspiel von informatischen und mechanischen Teilen, welche die digitale und die physische Welt miteinander verschmelzen. Insbesondere die Mensch-Technik-Interaktion steht hierbei im Vordergrund.
  • Digitale Transformation: IKT als Enabler für die Industrie 4.0
    Intelligente IKT soll eine neue Stufe der Organisation und Steuerung von Wertschöpfungsprozessen ermöglichen. Die Zukunftsversion einer „Smart Factory“ gesteuert durch effiziente und dynamische Steuerungsprozesse steht hierbei im Vordergrund
  • IKT – Zentraler Baustein zukunftsfähiger Mobilität
    Von Fahrerassistenzsystemen bis hin zu digitalen Verkehrssystemen ermöglicht die Einbindung von IKT in moderne Mobilitätskonzepte eine Vielzahl von Verbesserungen. insbesondere die Etablierung von flexiblen Mobilitätsketten und Netzwerken steht hierbei im Vordergrund.
  • IT-Sicherheit für die Wirtschaft: Schutz und Sicherheit einer vernetzten Welt
    Die Neugestaltung von Wertschöpfungsketten und die zunehmende Digitalisierung der Wirtschaft, schaffen nicht nur neue Möglichkeiten, sondern auch neue Herausforderungen. Eine umfassende „Cyber Physical Security“ steht hierbei im Vordergrund.

2. Besondere Bewertungskriterien

  • Qualität der Wertschöpfungskette
    Einbindung von Partnern von Forschung bis zur Anwendung unter Beachtung branchenübergreifender Auswirkungen. Insbesondere die Einbindung von KMUs.
  • Kooperations und Vernetzungspotential
    Breites Netzwerk von Unternehmen und F&E-Einrichtung zur Gewährleistung von Durchschlagskraft und Sichtbarkeit der IKT-Wirtschaft.
  • Nationale und internationale Wettbewerbsfähigkeit
    Etablierung von NRW als Standort für eine national und international wettbewerbsfähige und leistungsstarke IKT-Wirtschaft.

Quelle: Leitmarktagentur NRW

Interaktive Körpernahe Medizintechnik

Interaktive körpernahe Medizintechnik | Fördermittel | Innovationsmanager Deutschland

Das Förderprogramm Interaktive Körpernahe Medizintechnik ist eine Bundesförderung für Verbundprojekte im Bereich Medizintechnik, für das bis zum 6. April 2016 Anträge eigereicht werden können. Das Programm richtet sich an Konsortien von mindestens drei Teilnehmern, bestehend aus KMU, Hochschulen, Forschungseinrichtungen und mit Einschränkungen auch Großunternehmen. Die Verbundsteilnehmer können sich bei einer Projektlaufzeit von einem bis drei Jahren zuwendungsfähige projektbezogene Kosten bezuschussen lassen. Die maximale Förderquote, je nach anwendungsnähe, liegt bei 50% für Unternehmen sowie 100% für Hochschulen und Forschungseinrichtungen. Zudem gibt es eine zusätzliche 20 %ige Projektpauschale für Hochschulen.

Als Teil des Forschungsansatzes „Mensch-Technik-Interaktion“, das wiederum Teil der Foschungsagenda „Das Alter hat Zukunft“ sowie der Demografiestrategie „Jedes Alter zählt“ fokussiert sich das Programm auf die drei Kernbereiche „intelligente Mobilität“, „digitale Gesellschaft“ und „gesundes Leben“. Projektträger ist der VDI. Gefördert werden medizintechnische Systeme, die entweder unmittelbar oder zumindest nah am Körper getragen und eingesetzt werden, um den Komfort und die Lebensqualität ihrer Nutzer zu verbessern.“

Förderfähig ist demnach ein technisches System, das folgende Punkte erfüllen kann:

  • unmittelbar oder nah am Körper getragen
  • direkte Interaktion mit dem Nutzer
  • Effektivität hängt wesentlich von Interaktion ab
  • medizinisch-diagnostische, -therapeutische, -nachsorgende oder -rehabilitative Anwendung

Allgemein sollte die Innovation in zumindest einem Aspekt deutlich über den Stand der Technik hinausgehen und einen erheblichen Mehrwert für Patienten oder Mediziner herstellen. Antragsberechtigt sind Verbünde von Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft oder Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen im Verbund mit Unternehmen. Die Antragstellung durch KMU wird ausdrücklich begrüßt. Vorhaben von Großunternehmen können nur dann gefördert werden, wenn „die Vorhaben ohne die öffentliche Förderung nicht oder nicht in diesem Umfang durchgeführt würden oder wenn die öffentliche Förderung zu einer signifikanten Beschleunigung der Entwicklung führt.“

Die Antragsstellung umfasst eine 20-seitige Projektskizze, die auf der Website des VDI eingereicht werden kann.

Zusammenfassung:

Fördergeber: Bundesministerium für Forschung und Bildung (BMBF)
Projekträger: Verein Deutscher Ingenieure (VDI)
Förderempfänger: Verbundprojekte mit mindestens 3 Teilnehmern
Teilnehmer: Unternehmen (auch KMU), Hochschulen, F&E Einrichtungen
Laufzeit: 1-3 Jahre; Projektstart Q1 2017
Förderquote: bis zu 50% für Unternehmen; bis zu 100% für Hochschulen & Forschungseinrichtungen
Bewertungsphase: 3-4 Monate
Einreichungsfrist: 06.04.2016

Quelle: Medizintechnologie.de

Kleine und mittlere Unternehmen – KMU

Wichtiges Kriterium für die Beantragung und Bewilligung von Landes- , Bundes- oder EU-Förderungen ist die Größe der antragsstellenden Unternehmen, da mit deratigen Zuschüssen vor allem kleine und mittlere Unternehmen (KMU) bei Durchführung innovativer Projekte unterstützt werden sollen. Nach Definition der EU-Kommission gelten als KMU, alle Unternehmen, die weniger als 250 Mitarbeiter beschäftigen und einen Jahresumsatz von höchstens 50 Mio. EUR oder eine Jahresbilanzsumme von höchstens 43 Mio. EUR aufweisen.

Quelle: Förderdatenbank

Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) mit Sitz in Eschborn bei Frankfurt am Main ist eine Bundesbehörde im Geschäftsbereich des Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) für welches es hauptsächlich, aber nicht ausschließlich Aufgaben übernimmt. Neben der Exportkontrolle, Energie und Klimaschutz ist das BAFA auch eine wichtige Anlaufstelle für Wirtschaftsförderungen – insbesondere für die Förderung von Querschnittstechnologien.

Quelle: Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle

Querschnittstechnologie

Eine Querschnittstechnologie ist eine Innovation, in der sich mehrere Branchen und Anwendungsfelder berühren. Sie ist in unterschiedlichen Zusammenhängen nutzbar oder kann als Grundlage für Weiterentwicklungen in verschiedenen Zusammenhängen dienen. Als Beispiel zählen z.B. IKT-Technologien wie das Internet, das alle Bereiche durchdringt. Aufgrund ihrer Vielseitigkeit werden Querschnittstechnologien gerne gefördert, z.B. durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle.

Quelle: Business Model Innovation