Kleine und mittlere Unternehmen – KMU

Wichtiges Kriterium für die Beantragung und Bewilligung von Landes- , Bundes- oder EU-Förderungen ist die Größe der antragsstellenden Unternehmen, da mit deratigen Zuschüssen vor allem kleine und mittlere Unternehmen (KMU) bei Durchführung innovativer Projekte unterstützt werden sollen. Nach Definition der EU-Kommission gelten als KMU, alle Unternehmen, die weniger als 250 Mitarbeiter beschäftigen und einen Jahresumsatz von höchstens 50 Mio. EUR oder eine Jahresbilanzsumme von höchstens 43 Mio. EUR aufweisen.

Quelle: Förderdatenbank

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