Neues zu Horizon 2020

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Die EU-Kommission hat einige Aspekte des Horizon 2020 Programms angepasst. Neben Änderungen am „Grant Agreement“, also dem Fördervertrag zwischen Fördergeber und -empfänger, wurde auch das allgemeine Arbeitsprogramm erneuert, um aktuelle Entwicklungen wie z.B. die zunehmenden Migrationsbewegungen in Europa zu berücksichtigen.

Änderungen am „Grant Agreement“

Neben Änderungen formaler Natur wurden einige Bereiche aus Sicht der Förderempfänger erleichtert. Die Änderungen gelten rückwirkend für bereits abschlossene „Grant Agreements“, sofern die Förderempfänger dies wünschen und müssen nicht durch ein „Amendment“ formal ergänzt werden.

  • Innerhalb der Kostenkategorie „direkte Personalkosten“ können fortan Kosten zwischen den einzelnen Kostenpunkten transferiert werden ohne dafür das Grant Agreement formal ändern lassen zu müssen.
    Beispiel: Im Grant Agreement wurden sämtliche direkten Personalkosten als „tatsächliche Kosten“ verbucht. Zum Ende des Berichtszeitraums möchte der Förderempfänger seine Personalkosten lieber als „durchschnittliche Personalkosten“ deklarieren. Eine Anpassung des Grant Agreements ist dafür nicht mehr notwendig.
  • Die Berechnung der Personenstundenkosten für „tatsächliche Personalkosten“ kann nun auch monatlich und nicht mehr nur jahresbasiert erfolgen.
  • Die erforderlichen Dokumente bei ethischen Themen müssen nun nicht mehr vor Tätigkeitsbeginn eingereicht werden. Sie müssen allerdings immer noch beschafft und auf Anfrage einsehbar sein.
  • Im Falle von Verfahren wie Prüfungen oder Untersuchungen wurden die Prozesse in datenschutzrechtlicher Perspektive verbessert.

Hier die Änderungen im Detail.

 

Anpassung des Arbeitsprogramms

Das Budget für das KMU-Instrument wurde um mehr als 56 Millionen Euro im Jahr 2017 erhöht. Das Themengebiet Gesundheit erhält 35 Millionen Euro zusätzlich, das Gebiet Agrikultur, Forst & Bio erhält 5,38 Millionen Euro und das Gebiet Klima, Umwelt, Rohmaterialien und Ressourceneffizienz erhält 8,5 Millionen Euro mehr. Des Weiteren können Projekte im Bereich Gesundheit nun eine Laufzeit von bis zu 3 Jahren veranschlagen.

Das bislang nur als Pilot optionale Programm „Open Research Data“ wird in allen zukünftigen Anträgen den Standard bilden. Statt wie bisher zu beschreiben, welche wissenschaftlichen Ergebnisse man wie veröffentlichen will, wird in Zukunft erstmal vorausgesetzt, dass sämtliche wissenschaftlichen Ergebnisse veröffentlicht werden, auch diese, welche nicht Teil von Publikationen sind. Begründet werden müssen dann die Ausnahmen. Auch wird es verpflichtend werden einen Datenmanagementplan zu erstellen, in dem detailliert beschrieben wird, welche Daten auf welche Weise öffentlich gemacht werden.

Des Weiteren werden insgesamt 11 Millionen € für fünf neue Calls mit dem Thema Migration bereitgestellt. Die EU möchte zeigen, dass sie in der Lage ist ihr Horizon Programm auch auf aktuelle Erfordernisse anpassen zu können. Zur Bewertung und Lösung der neuen Situation und Europa sollen auf diese Weise so schnell wie möglich wissenschaftliche Grundlagen geschaffen werden, auf die man sich stützen kann. Für folgende Themen wird es Auschreibungen geben:

  • Vernetzung der bereits betriebenden Forschung zum Thema Migration
  • Migration und Asylsysteme
  • Das Erstellen einer sozialen Plattform für Migrations- und Asylforschung
  • Die Erforschung der Beschäftigungsfähigkeit („employability“), Kenntnisse und Arbeitsmaktintegration von Migranten
  • Die Bedeutung von kulturellen Werten für den Umgang mit der Herausforderung der Migration

 

Quellen: EU-Kommission

 

KMU-Instrument 2016/17

Mit dem Start ins neue Jahr endet das EU-Arbeitsprogramm 2014/15 für das Horizon 2020 Förderprogramm. Dieser Artikel beleuchtet die wichtigsten Änderungen und Entwicklungen im neuen Arbeitsprogramm 2016/17 für das KMU-Instrument. Am Schluss werden die bisherigen Ergebnisse für die größten europäischen Länder in den Schlüsselindustrien IKT, Gesundheit und Energie verglichen.

Stichtage

Vorab zur Warnung und Erinnerung der Hinweis, dass sich die Stichtage zur Einreichung der Anträge verändert haben. Nach wie vor gibt es vier Stichtage im Jahr, jedoch wurden die Daten vorverlegt. Des Weiteren gibt es für Phase 1 und Phase 2 nun unterschiedliche Stichtage.

Tabelle Stichtage

Fördersummen

Die gesamte Fördersumme für das KMU-Instrument beläuft sich auf 353,4 Mio€ für 2016 sowie 386,26 Mio€ für 2017. Zum Vergleich: 2015 betrugt das gesamte Budget noch 259,87 Mio€, das Budget wird also um ganze 36% ansteigen. Gute Nachrichten, denn da sich an den Fördersummen für einzelne Projekte nichts ändert, steigt somit die Anzahl der förderbaren Projekte insgesamt. Die Chance einen Antrag in den nächsten zwei Jahren durchzubringen steigt somit zunächst.

Tabelle Fördersumme

Themen

Die Mehrheit der Themen bleibt unverändert und die Fördersumme sowie die Anzahl der voraussichtlich geförderten Projekte steigen proportional zur gesamten Fördersumme. Das einzige Thema, an dem größere Änderungen vorgenommen werden, ist das Thema Gesundheit, das sich in zwei Unterthemen aufteilt und dessen Budget im Vergleich zu 2015 als einziges weitestgehend konstant bleibt. Eine überproportionale Erhöhung des Budgets gibt es für die Themenbereiche Biotechnologie, Blue Oceans (vorher Blue Growth) und Sicherheit, für die die Budgets verdoppelt, im Falle der Biotechnologie sogar verdreifacht werden. Sie gehören dennoch weiterhin zu den kleineren, spezialisierteren Themengebieten.

Für die Schlüsselthemen IKT & Energie gibt es im Arbeitsprogramm nur wenige Änderungen. Die Anforderungen bleiben weitestgehend gleich, nur die Fördersummen steigen proportional zur Gesamtsumme. Anders ist dies im Bereich Gesundheit, was im Folgenden erläutert werden soll.

Schlüsselthema Gesundheit

Das Thema Gesundheit wird im Arbeitsprogramm 2016/17 von zwei Calls abgedeckt. SMEInst-05-2016-2017 & SMEInst-06-2016-2017.

Ersterer fördert Zelltechnologien in medizinischen Anwendungen sowie das Thema aus den letzten Jahren, die klinische Validierung von Biomarkern, das bis Anfang 2017 langsam auslaufen soll. Laut Informationen der NKS-KMU werden für das Thema Biomarker nur Phase-2 Anträge zum 18.01.2017 angenommen unter der Voraussetzung, dass ein abgeschossenes Phase-1-Projekt für den Call PHC-12-2014/15 nachgewiesen werden kann.

Anträge zum Thema Zelltechnologien können wie gewohnt jederzeit eingereicht werden. Unter das Theme Zelltechnologien fallen Zellherstellung (Kulturen, Multiplikation, Aufskalierung und Automatisierung), Aufbewahrung, Banking und Transport, Identifizierung, Zellsortierung und Lieferung, Bilderfassung, Beobachtung, Prozess- und Qualitätskontrolle, Gentechnik und Genbearbeitung sowie Produktion von therapeutischen Biomolekülen. Zu den medizinischen Anwendungsfeldern gehören Diagnostik und Biosensoren, Zell und Gentherapie, Gewebezüchtung, bio-artifizielle Organe, Hämatologie, Immuntherapie, Impfstoff und Antikörperproduktion, prädiktive Toxikologie, synthetische Biologie sowie Modellierung und Entwicklung von Krankheitsverläufen.
Für diesen Call stellt die EU 35 Mio€ 2016 sowie 45 Mio€ 2017 zur Verfügung. Bei forschungsintensiven Projekten beträgt die Förderquote nach wie vor 100%.

Der zweite Call behandelt die beschleunigte Markteinführung von IKT Lösungen im Bereich Gesundheit, Wohlbefinden und „gutes Altern“. Der Fokus liegt auf sogenannten „eHealth“ Projekten, die Lösungen sowohl für Konsumenten als auch für Gesundheitsinstitutionen bieten, basierend auf moderner Informations- und Kommunikationstechnik (IKT) und mit dem Ziel Pflege und Behandlung nachhaltig zu verbessern. Besonders interessant ist hier der Bereich der Telemedizin, also die Behandlung und Diagnose bei Überwindung einer räumlichen oder zeitlichen Distanz, was u.a. die Pflege zuhause umfassend erleichtern könnte.
Die EU stellt für diesen Call 18 Mio € 2016 sowie 12,5 Mio € 2017 zur Verfügung.

Geförderte Projekte

Nun ein Rückblick auf bereits geförderte Projekte im Rahmen des KMU-Instruments in den Schlüsselbereichen Energie, Gesundheit und IKT. Auffällig ist, dass besonders viele Anträge aus Italien und Spanien gefördert werden. Man kann jedoch nicht von einer Bevorzugung sprechen, da die gefördeten Anträge in etwa proportional zu den eingereichten Anträgen sind; aus Italien und Spanien kamen nämlich auch die meisten Einreichungen. Demgegenüber steht, dass vor allem in Phase 2 Anträge aus den wirtschaftlich stärkeren Ländern wie Deutschland und Großbritannien gefördert wurden, obwohl aus diesen Ländern weniger Anträge eingreicht wurden. Zudem lassen sich einige Schwerpunkte bei den Ländern feststellen. Während Deutschland zum Beispiel stärker auf den Gesundheitssektor konzentriert ist, sind Italien und Spanien besonders häufig im Energiesektor vertreten. Frankeich und Großbritannien haben besonders viele IKT-Projekte.

Geförderte Projekte

Quellen: EU Participant Portal | NKS-KMU

Auswertung KMU-Instrument – Juni 2015 (Phase 1)

Das EU-Förderprogramm Horizon 2020 läuft bereits im 2. Jahr als Nachfolger des Forschungsrahmenprogramms. Für innovative KMU’s aus ganz Europa ist vor allem das KMU-Instrument interessant, mit dem sich kleine und mittlere Unternehmen ihre letzte Entwicklungsphase fördern lassen können. Wie das Programm genau funktioniert haben wir ja bereits ausführlich im ersten Artikel zum Thema erklärt.

Für den Stichtag zum 17. Juni 2015 hat die EU wieder neu Statistiken veröffentlicht.

Insgesamt wurden 2029 Anträge für Phase 1 eingereicht, was verglichen mit den Zahlen für letztes Jahr (2602) eine deutliche Verminderung darstellt. Es scheint sich also zu rumzusprechen, dass ein Antrag im Horzion-Programm sorgsame Vorbereitung bedarf und man nicht einfach auf die Schnelle ein paar Fördergelder abgreifen kann. Trotzdem schafften es aber wieder nur 342 Anträge über die Bewertungsschwelle, wobei die Schwellenquote im Vergleich zum letzten Jahr immerhin von 12% auf 17% gestiegen ist.

Über die Schwelle zu gelangen, bedeutet allerdings noch lange nicht gefördert zu werden. Von den 342 qualifizierten Anträgen, wurden diesmal lediglich 37%, also 128 Förderungen bewilligt. Im letzten Jahr waren es noch 55% (175 Förderungen). Sowohl die Anzahl der eingereichten Anträge, als auch die Anzahl der letztendich geförderten Projekte scheint stark zu schwanken. Im März diesen Jahres wurden lediglich 1569 Anträge eingereicht, von denen 161 Anträge bewilligt wurden. Natürlich hängt eine Förderung letztendlich von der Qualität des Antrags ab, doch es stellt sich die Frage, ob es sich lohnt einen bestimmten Stichtag anzupeilen, um die Chance gefördert zu werden, zu erhöhen.

Fazit

Gerade im Themenfeld IKT und Energie sollte man sich als Unternehmen die Frage stellen, ob sich der relativ große Aufwand für die Antragsstellung lohnt. Insgesamt sollte die Idee sehr innovativ sein und weit über den Stand der Technik hinaus gehen. Auch in diesem Jahr scheiterte der Großteil der Unternehmen schon an der 13 Punkte-Schwelle für die grundsätzliche Förderfähigkeit. Die Vermutung, dass viele Unternehmen eher auf gut Glück einen Antrag stellen scheint nachwievor plausibel, und so könnte ein sehr gut vorbereiteter Antrag könnte die Mühe durchaus wert sein. Es empfiehlt sich daher im Vorfeld die Einbeziehung externe Fördermittelexperten – dies spart viel Zeit und Geld.

Quellen: Executive Agency for SMEs / Nationale Kontaktstelle des BMWi

Auswertung Anträge KMU-Instrument

Im Beitrag KMU-Instrument sind wir schon auf das neue Förderinstrument des Horizon 2020 Rahmenprogrammes eingegangen. Aber wie wahrscheinlich ist eigentlich eine Förderung zu den jeweiligen Ausschreibungsthemen? Die EU hat hierzu jetzt Zahlen, Daten und Fakten veröffentlicht.

Auswertung erster Stichtag – Phase 1

Der Stichtag zur Bewertung der ersten Anträge für Phase 1: Machbarkeitsstudie war der 18. Juni 2014. Hierfür wurden insgesamt 2.602 Anträge aus dem gesamten europäischen Raum eingereicht und schlussendlich 175 bewilligt. Das ist eine Quote von knapp 7%. Das hört sich erstmals so an, als ob es die Mühe nicht wert ist einen Antrag einzureichen. Schaut man dann aber genauer hin so lässt sich erkennen, dass die Qualität der eingereichten Anträge eher schlecht war.

Nur 317 Anträge haben alle zu erfüllenden Kriterien der Bewertungskommission eingehalten. Wie bereits erwähnt, bewerten die Gutachter nach den Kriterien Excellence, Impact und Implementation. Für jedes Kriterium gibt es maximal 5 Punkte wobei für Phase 1 mind. 13 Punkte und für Phase 2 mind. 12 Punkte erreicht werden müssen. Die 175 bewilligten Projekte waren also die Anträge mit der höchsten Gesamtpunktzahl. Daraus ergibt sich eine viel erfolgversprechendere Quote von 55%.

In Abb. 1 und 2 sind alle bewilligten Anträge nach Themen und Länder dargestellt. In Abb. 2 fällt auf, dass besonders viele Unternehmen aus Spanien, England und Italien gefördert werden. Unbestätigten Angaben zu Folge liegt das an der hohen Anzahl der Gutachter aus diesen Ländern. Es sei jedoch angemerkt, dass die Nationale Kontaktstelle nach wie vor nach geeigneten Gutachtern aus Deutschland (siehe Bewertungskriterien) sucht.


Abb. 1: Analyse KMU-Instrument Phase 1 – erster Stichtag nach Themen


Abb. 2: Analyse KMU-Instrument Phase 1 – erster Stichtag nach Länder

Auswertung zweiter Stichtag – Phase 1

Zum zweiten Stichtag für Phase 1 am 24. Sept. 2014 wurden schon 658 Anträge weniger eingereicht. Abb. 3 und 4 zeigt die rückläufige Entwicklung nach Themen und Länder. Auch hier hatte wieder das Thema Innovative und disruptive IKT-Konzepte (Open disruptive innovation) die höchste Anzahl eingereichter Projekte.


Abb. 3: Analyse KMU-Instrument Phase 1 – Vergleich erster und zweiter Stichtag nach Themen


Abb. 4: Analyse KMU-Instrument Phase 1 – Vergleich erster und zweiter Stichtag nach Länder

Auswertung erster Stichtag – Phase 2

Am 9. Okt. 2014 konnten zudem für die wesentlich höhere Förderung von max. 2,5 Mio. erstmalig Anträge für Phase 2: Vom Konzept zur Marktreife eingereicht werden. Auch wenn hierzu noch keine Daten der Anzahl bewilligter Projekte nach Themen und Länder vorliegen, so veröffentlichte die EU zumindest die in Abb. 5 dargestellte Anzahl der antragstellenden Unternehmen / Kooperationen.


Abb. 5: Analyse KMU-Instrument Phase 2 – erster Stichtag nach Themen


Abb. 6: Analyse KMU-Instrument Phase 2 – erster Stichtag nach Länder

Fazit

Das KMU-Instrument ist auf Grund der Ausschreibung ein bißchen wie Lotterie spielen – wenn auch mit sehr viel mehr Aufwand verbunden. Unternehmen oder Kooperationen sollten sich im Vorfeld die Frage stellen, ob Ihre Innovation auch das nötige nachhaltige und desruptive Potential besitzt. Sofern es im Unternehmen bisher keine struktorierte Entwicklungsarbeit gibt, empfiehlt sich im Vorfeld die Einbeziehung externe Fördermittelexperten – dies spart viel Zeit und Geld.

Quellen: Executive Agency for SMEs / Nationale Kontaktstelle des BMWi

KMU Instrument

KMU Instrument | Horizon 2020 | Fördermittel | Innovationsmanager Deutschland

Das KMU-Instrument ist ein Förderinstrument aus dem neuen Rahmenprogramm Horizon 2020 der europäischen Union. Hiermit werden gezielt kleinere und mittlere Unternehmen (KMU nach EU-Definition) mit innovativen und wachstumsorientierten Ideen mit europäischer bzw. internationaler Ausrichtung gefördert.

Das KMU-Instrument hat parallele Ansätze zum Zentralen Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM) auf Bundesebene. Jedoch werden hier auch nicht-technologische Ansätzen wie beispielsweise Ideen mit betriebswirtschaftlichem Charakter, soziale Innovationen oder Innovationen im Dienstleistungssektor bezuschusst. Auch wenn derartige Innovationen bei ZIM nicht generell ausgeschlossen werden, so stehen doch die Entwicklung von technischen Produkten (Hardware) / Verfahren / Dienstleistungen im Mittelpunkt.

Für Anträge zum KMU-Instrument muss die Idee jedoch zu den Ausschreibungsthemen des ersten Arbeitsprogrammes 2014 bis 2015 als auch zukünftigen Arbeitsprogrammen passen.

Hier geht´s zu den aktuelle Ausschreibungsthemen der NKS

Projekte können entweder einzeln (mono) oder im Verbund (multi) gefördert werden. Hierfür sind ausschließlich gewinnorientierte kleine und mittlere Unternehmen antragsberechtigt. Für Beteiligungen von Forschungsdienstleister aus anderen Organisationstypen ist einerseits eine gute Begründung notwendig und andererseits können diese nur als Unterauftragnehmer eingebunden werden.

Die KMU-Förderung gliedert sich in drei Phasen, wobei nur für Phase 1 und 2 Fördergelder beantragt werden können. Für Phase 1 und 2 müssen vor Projektstart bereits Forschungsergebnisse und ein Demonstrator vorliegen. Eine Ausnahme bildet der Bereich Gesundheit. In Phase 3 wird die Kommerzialisierung der Produkte über indirekte Unterstützung gefördert und es gibt keine direkten Fördergelder. Wenn auch nicht notwendig, so ist es hilfreich, alle Phasen des KMU-Instruments zu durchlaufen.

Phase 1: Machbarkeit und Durchführbarkeit

Hier wird die Idee bis zum Konzept entwickelt und auf ökonomische und ggf. technische Machbarkeit geprüft. Diese Phase wird pauschal mit 50.000 EUR bezuschusst und der Antrag inkl. Businessplan (Fließtext) umfasst 10 Seiten. Über maximal 6 Monaten soll in einer Machbarkeitsstudie die Realisierbarkeit des angestrebten Produktes, Verfahren oder Dienstleistung auf eine mittelfristige Kommerzialisierung überprüft werden. Das Ergebnis ist ein konkreter Businessplan als Grundlage für Phase 2.

Phase 2: Umsetzung

In Phase 2 wird die Idee ausgehend vom Konzept zur Marktreife entwickelt. Die Förderhöhe beträgt zwischen 500.000 EUR und 2,5 Mio. EUR bei einer Förderquote von i.d.R. 70%. Auch hier bildet der Bereich Gesundheit mit einer Quote von 100% eine Ausnahme. Innerhalb von 12 bis 24 Monaten sollen die Innovationsmaßnahmen über Demonstrationen, Testings, Prototypen oder auch Pilotmaßnahmen komplettiert und marktreif entwickelt werden. Das Ergebnis ist ein fertiges Produkt / Verfahren oder eine Dienstleistung sowie ein weiterentwickelter Businessplan für Phase 3.

Phase 3: Markteinführung

Die wettbewerbliche Kommerzialisierung der Innovationsidee erfolgt schließlich in Phase 3. Wie bereits erwähnt gibt es in Phase 3 keine direkten Fördergelder. Vielmehr erfolgt die Unterstützung in Form von interdisziplinären Maßnahmen für beispielsweise weitere externe Dienstleistungen zur Markteinführung oder Unterstützung für den Zugang zu Risikofinanzierungen.

Die Einreichung der Anträge erfolgt online und themenoffen. Zudem müssen keine Fristen eingehalten werden. Jedoch gibt es Stichtage der Bewertungskommission, an denen die Projekte auf Exzellenz, Auswirkungen und Qualität geprüft werden. Die Anträge sollten also einige Wochen vor den Stichtagen beim Projektträger eingehen. Im Fokus der Bewertungskommission stehen insbesondere folgende Aspekte:

  • Europäischer Mehrwert / Nachhaltigkeitsgrad
  • Alleinstellungsmerkmal (USP) / Wachstumspotential
  • Innovationspotential für europäische Märkte

Fazit:

Mit dem KMU-Instrument stellt die EU ein höchst flexibles Fördermittelprogramm für kleine und mittlere Unternehmen mit innovativer Ausrichtung bereit. Dies ist gerade für kapitalintensive Vorhaben ein hervorragendes Instrument zur Risikominimierung der Entwicklungen auf ökonomischer und technischer Seite. Darüber hinaus bekommen KMU die Möglichkeit alle Entwicklungsschritte über externe Dienstleistungen abzusichern und zu fundieren. Jedoch sollten KMU beachten, dass 30% des Gesamtkapitalbedarfs über den Cashflow bzw. Eigenkapital des Unternehmens dargestellt werden müssen. Bei einem Zuschuss von 500.000 EUR in Phase 2 sind das immerhin 215.000 EUR.

Weitere Informationen erhalten Sie bei unserem Netzwerkpartner Innomago oder bei der nationalen Kontaktstelle des BMWi.