Neues zu Horizon 2020

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Die EU-Kommission hat einige Aspekte des Horizon 2020 Programms angepasst. Neben Änderungen am „Grant Agreement“, also dem Fördervertrag zwischen Fördergeber und -empfänger, wurde auch das allgemeine Arbeitsprogramm erneuert, um aktuelle Entwicklungen wie z.B. die zunehmenden Migrationsbewegungen in Europa zu berücksichtigen.

Änderungen am „Grant Agreement“

Neben Änderungen formaler Natur wurden einige Bereiche aus Sicht der Förderempfänger erleichtert. Die Änderungen gelten rückwirkend für bereits abschlossene „Grant Agreements“, sofern die Förderempfänger dies wünschen und müssen nicht durch ein „Amendment“ formal ergänzt werden.

  • Innerhalb der Kostenkategorie „direkte Personalkosten“ können fortan Kosten zwischen den einzelnen Kostenpunkten transferiert werden ohne dafür das Grant Agreement formal ändern lassen zu müssen.
    Beispiel: Im Grant Agreement wurden sämtliche direkten Personalkosten als „tatsächliche Kosten“ verbucht. Zum Ende des Berichtszeitraums möchte der Förderempfänger seine Personalkosten lieber als „durchschnittliche Personalkosten“ deklarieren. Eine Anpassung des Grant Agreements ist dafür nicht mehr notwendig.
  • Die Berechnung der Personenstundenkosten für „tatsächliche Personalkosten“ kann nun auch monatlich und nicht mehr nur jahresbasiert erfolgen.
  • Die erforderlichen Dokumente bei ethischen Themen müssen nun nicht mehr vor Tätigkeitsbeginn eingereicht werden. Sie müssen allerdings immer noch beschafft und auf Anfrage einsehbar sein.
  • Im Falle von Verfahren wie Prüfungen oder Untersuchungen wurden die Prozesse in datenschutzrechtlicher Perspektive verbessert.

Hier die Änderungen im Detail.

 

Anpassung des Arbeitsprogramms

Das Budget für das KMU-Instrument wurde um mehr als 56 Millionen Euro im Jahr 2017 erhöht. Das Themengebiet Gesundheit erhält 35 Millionen Euro zusätzlich, das Gebiet Agrikultur, Forst & Bio erhält 5,38 Millionen Euro und das Gebiet Klima, Umwelt, Rohmaterialien und Ressourceneffizienz erhält 8,5 Millionen Euro mehr. Des Weiteren können Projekte im Bereich Gesundheit nun eine Laufzeit von bis zu 3 Jahren veranschlagen.

Das bislang nur als Pilot optionale Programm „Open Research Data“ wird in allen zukünftigen Anträgen den Standard bilden. Statt wie bisher zu beschreiben, welche wissenschaftlichen Ergebnisse man wie veröffentlichen will, wird in Zukunft erstmal vorausgesetzt, dass sämtliche wissenschaftlichen Ergebnisse veröffentlicht werden, auch diese, welche nicht Teil von Publikationen sind. Begründet werden müssen dann die Ausnahmen. Auch wird es verpflichtend werden einen Datenmanagementplan zu erstellen, in dem detailliert beschrieben wird, welche Daten auf welche Weise öffentlich gemacht werden.

Des Weiteren werden insgesamt 11 Millionen € für fünf neue Calls mit dem Thema Migration bereitgestellt. Die EU möchte zeigen, dass sie in der Lage ist ihr Horizon Programm auch auf aktuelle Erfordernisse anpassen zu können. Zur Bewertung und Lösung der neuen Situation und Europa sollen auf diese Weise so schnell wie möglich wissenschaftliche Grundlagen geschaffen werden, auf die man sich stützen kann. Für folgende Themen wird es Auschreibungen geben:

  • Vernetzung der bereits betriebenden Forschung zum Thema Migration
  • Migration und Asylsysteme
  • Das Erstellen einer sozialen Plattform für Migrations- und Asylforschung
  • Die Erforschung der Beschäftigungsfähigkeit („employability“), Kenntnisse und Arbeitsmaktintegration von Migranten
  • Die Bedeutung von kulturellen Werten für den Umgang mit der Herausforderung der Migration

 

Quellen: EU-Kommission

 

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