E-Commerce: Produktsicherheitsgesetz

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Was ist das Produktsicherheitsgesetz?

Das deutsche Produktsicherheitsgesetz (ProdSG) ist die zentrale Rechtsvorschrift für das Inverkehrbringen und Bereitstellen von Non-Food Produkten auf dem Markt.  Das ProdSG setzt die europäische Produktsicherheitsrichtlinie 2001/95/EG in deutsches Recht um.

Was regelt das Gesetz?

Wichtigste Grundaussage des Produktsicherheitsgesetzes ist das Verbot, Produkte auf dem Markt bereit zu stellen, die bei bestimmungsgemäßer oder vorhersehbarer Verwendung die Sicherheit und Gesundheit von Personen gefährden. Diese wichtige und zugleich banale Aussage erweist sich in der Praxis jedoch als schwer kommunizierbar. So hat der Hersteller eines Hammers natürlich zu Recht den Einwand, ein Hammer sei immer gefährlich. Dass man mit einem Hammer den eigenen Daumen treffen könnte ist vorhersehbar. Aber genau da liegt das vermeintliche Paradoxon: Da es landläufig bekannt ist, dass Hammer Daumen verletzen können, dürfen Hammer weiter in gleicher Form verkauft werden. Man muss aber ausschließen, dass der Hammerkopf beim Schlagen abfallen könnte und dann u.U. das Gesicht trifft. Das wäre unvorhersehbar- und damit (in dem Fall) verboten. Das ProdSG setzt zudem 13 verschiedene EU-Richtlinien um.

Wie werden Verstöße sanktioniert?

Neben den allgemeinen Sicherheitsanforderungen gibt es auch zusätzliche Anforderungen an Produkte. So muss z.B. jedes Produkt welches einer Instruktion bedarf, eine Anleitung in deutscher Sprache beiliegen.  Zudem gibt es sehr strikte Kennzeichnungsvorschriften. Wussten Sie z.B. das jedes Produkt mit der postalischen Herstelleradresse ausgestattet werden muss? Fehlen diese Anforderungen oder sind mangelhaft, so kann das ein Vertriebsverbot und/oder Bußgelder von bis zu 10.000€ nach sich ziehen.

Quelle: ProdSG